Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der WB CONSULT und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, WB CONSULT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen WB CONSULT und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung von WB CONSULT maßgebend.
Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich bzw. schriftlich die Details im Hinblick auf die Beratungsleistung von WB CONSULT, Honorar und sonstige Kriterien, die bei der Beratung relevant sind. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, WB CONSULT alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ferner verpflichtet dieser sich, WB CONSULT unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von WB CONSULT vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Kunde wird WB CONSULT über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen.
Vertragsschluss & DurchführungDie Parteien vereinbaren einzelvertraglich bzw. schriftlich die Details im Hinblick auf die Beratungsleistung von WB CONSULT, Honorar und sonstige Kriterien, die bei der Beratung relevant sind. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, WB CONSULT alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ferner verpflichtet dieser sich, WB CONSULT unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von WB CONSULT vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Kunde wird WB CONSULT über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen.
Honorar
Wurde zwischen dem Kunden und WB CONSULT keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Kunde mit einem von WB CONSULT
vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Beschäftigungsverhältnis ab, beträgt das Honorar 1/3
des im Vertrag mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts. Das jährliche Bruttogehalt berechnet sich aus
sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen sowie die erfolgsabhängigen Bestandteile.
Bemessungsgrundlage ist das zu erwartende Bruttojahresgehalt innerhalb der ersten 12 Monate bei 100%iger Zielerreichung des Kandidaten.
Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt anhand der normalerweise zu erwartenden
oder üblichen Vergütung.
Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann,
Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob WB CONSULT eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Kunden vorlag.
Wenn nicht anders vereinbart werden bei vorzeitigem Projektende oder Abbruch eines Projektes seitens des Klienten oder sonstigem unerwarteten Projektende 50% der nächst folgenden Honorarstufe berechnet.
FälligkeitDie Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ersatzbemühungen
Kündigt ein von WB CONSULT für eine Festeinstellung beim Kunden vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat oder kündigt
der Kunde einem solchen Kandidaten innerhalb der gesetzlichen Probezeit, wird WB CONSULT sich bemühen, einen Ersatz für die
vertraglich vereinbarte Position zu finden. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatzkandidaten kann WB CONSULT
nicht geben. WB CONSULT verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis
nicht antreten sollte. Diese Ersatzbemühungen werden von WB CONSULT für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach dem jeweilig
oben beschrieben Ereignissen vorgenommen.
Mündet die proaktive Vorstellung eines Kandidaten ohne schriftlichen Einzelvertrag in einem Vertragsverhältnis zwischen Kandidat und
Kunde oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, leistet WB CONSULT keine Ersatzbemühungen.
WB CONSULT verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen über WB CONSULT verpflichtet.
HaftungWB CONSULT schließt jede Haftung für Schäden des Kunden aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens WB CONSULT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens WB CONSULT oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. WB CONSULT übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen, die dem Kunden gemäß Ziffer 2 obliegt.
GarantieSollte der Auftraggeber sich von einem unserer Kandidaten, aus im Verhalten oder in der Person des Kandidaten liegenden Gründen, innerhalb der ersten 6 Monate wieder trennen müssen, so werden wir für die Suche eines Kandidaten für die vakante Position (keine Änderung des Suchprofils gegenüber dem Briefingprotokoll) erneut tätig, ohne Anrechnung eines Honorars. Es werden dann lediglich die Sach- und Kommunikationskostenpauschale, die Online-Anzeigekosten sowie Berater- und Kandidatenspesen nach Anfall in effektiver Höhe berechnet. Dies gilt allerdings nur für den oder die Kandidaten, für den/die wir den in diesem Angebot beschriebenen dedizierten Auftrag hatten. Diese Garantievereinbarung gilt nicht für diejenigen Fälle, in denen eine Kündigung oder sonstige Beendigung auf einer Vertragsverletzung des Auftraggebers beruht, bzw. wenn der Auftraggeber die bei Auftragserteilung für den gesuchten Kandidaten in Aussicht gestellten Vertragskonditionen später zu dessen Nachteil verändert hat.
Die Garantie gilt auch nicht bei einem „Active Sourcing“ Projekt oder einer rein anzeigen-gestützten Suche, weil hier eine persönliche Qualifikation der Kandidaten nicht Teil unserer Dienstleistung ist.
Wenn kein Ersatzkandidat innerhalb von 6 Monaten nach Ausscheiden des Kandidaten gefunden werden kann, so betrachten wir das Projekt als abgeschlossen.
SchlussbestimmungAuf Verträge zwischen WB CONSULT und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Erfüllung ergeben, ist München. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.